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Den Wartestall gestalten

Quelle: landwirt.com

Fühlen sich Sauen im Wartestall wohl, herrscht Einklang in der Gruppe. Mit baulichen Maßnahmen und Verständnis für Ihre Sauen erhöhen Sie den Wohlfühlfaktor im Stall.

Die Grupenhaltung von Sauen erfordert einiges an Wissen hinsichtlich der baulichen Anforderungen an den Wartestall sowie über das Sozial-, Fress- und Ruheverhalten der Tiere. Behalten Sie den Leitsatz im Gedächtnis: Wir wollen das Haltungssystem an unsere Tiere anpassen, nicht die Tiere an die Aufstallung.

Gruppieren von Sauen

Die verpflichtende Gruppenhaltung von Sauen gilt seit 1. Jänner 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten. In Österreich müssen Landwirte ihre Sauen nach dem Decken bis fünf Tage vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen halten. Die Gruppenhaltung ermöglicht es den Schweinen, ihr ausgeprägtes Sozialverhalten auszuleben. Die Bewegungsfreiheit fördert den Gesundheitszustand der Tiere. Sauen in Gruppenhaltung sind bei einer guten Mensch-Tier-Beziehung ruhiger und umgänglicher als Sauen in Einzelhaltung.

Kratz- und Bissverletzungen entstehen meist aus Rangkämpfen während der Gruppierungsphase. Halten Sie zu gruppierende Sauen in einer Arena. Die Arena ist eine spezielle Bucht, in der die Rangordnung innerhalb einer Herde möglichst schonend aufgebaut werden kann. Die Gruppierungsbucht sollte jeder Sau ein Mindest-Platzangebot von 3 –3,5 m² bieten, damit schwächere Tiere im Falle eines Angriffes ausweichen können. Sorgen Sie in der Gruppierungsbucht durch reichliches Angebot an Beschäftigungsmaterial für Ablenkung. Achten Sie auf einen rutschsicheren Boden in der Arena. Ein trockener Boden kann Klauenverletzungen und Lahmheiten als Folge von Kämpfen vermeiden. Stellen Sie den Sauen in der Arena Wasser und Futter zur Verfügung.

Neu- und Umbaumöglichkeiten

Die Größe der Buchten im Wartestallbereich hängt von der Anzahl der Sauen ab. In der 1. Tierhaltungsverordnung ist das Mindest-Platzangebot pro Sau, die Mindest-Länge der Bucht sowie die Bodengestaltung geregelt. Bei Gruppen bis zu fünf Tieren muss eine Seite der Bucht mindestens 2,40 m lang sein. Ab sechs Tieren muss die Bucht eine Länge von über 2,80 m aufweisen. Die Mindestfläche pro Sau variiert nach der Gruppengröße. Generell gilt: Je größer der Bewegungsfreiraum für die Tiere desto besser können sie einander in Konfliktsituationen ausweichen. Bei Spaltenböden müssen Sie eine Fläche von 0,95 m² je Jungsau bzw. 1,30 m² je Sau so ausführen, dass der Perforationsanteil 15 % nicht übersteigt. Sie können den Wartestall als Zweioder Dreiflächenbucht gestalten.

Zweiflächenbucht

Bucht mit Fressliegeboxen
Diese Bucht eignet sich für Neu- und Umbauten von Warmställen. Dieser Buchtentyp gliedert sich in Fressbereich und Laufgang. Jedem Tier steht ein Kastenstand zur Verfügung. Schließen Sie die Kastenstände während der Fütterungszeit, damit die Sauen ungestört fressen können. Die Sauen nutzen die Fressstände außerdem als Rückzugsund Liegekojen. Besonders in Selbstfangsystemen können unterlegene Sauen Schutz und Ruhe vor Angreifern finden. Achten Sie auf die Einhaltung der geltenden Abmessungen für Einzelfressstände. Der dahinterliegende Laufgang mit einer Breite von mindestens 1,60 m dient als Bewegungsfläche und kann als Fest- oder Spaltenboden ausgeführt sein. 

Bucht mit Auslauf
Auch diese Bucht ist für Neu- und Umbauten geeignet. Fress- und Liegebereich sind ident. Die Fressplätze der Tiere werden durch Fressblenden voneinander getrennt. Eine genaue Einzeltierfütterung ist nur beschränkt möglich und Verdrängungen am Futtertisch sind kaum zu vermeiden. Sie können die Sauberkeit im Stall erhöhen, wenn Sie den Fressplatz nach außen in einen überdachten Auslauf verlegen.

Bucht mit Einstreu oder mit eingestreuten Liegenischen
Dieser Buchentyp eignet sich besonders gut als Umbaulösung. Die Sauen werden in bestehenden Kastenständen oder an Trögen gefüttert, die durch Fressblenden unterteilt sind. Eine Fütterung an Abrufstationen eignet sich ebenfalls. Der Fressplatz ist durch eine Stufe gegenüber dem eingestreuten Liegebereich erhöht. In der kalten Jahreszeit finden die Sauen Wärme im eingestreuten Ruhebereich. Der Platzbedarf liegt bei dieser Stallform über den gesetzlichen Mindeststandards. Die Liegefläche sollte 1,00–1,20 m² pro Tier betragen. Der Flächenbedarf für Fütterung und Laufgänge variiert je nach baulicher Anordnung.

Dreiflächenbucht

Die Dreiflächenbucht gliedert sich in die Funktionsbereiche Fress-, Liege- und Kotbereich. Dieser Buchtentyp trägt dem natürlichen Bedürfnis der Sauen nach einer Trennung ihres Aufenthaltsbereiches vom Kotplatz Rechnung. Die drei Funktionsbereiche können hintereinander oder auch nebeneinander eingerichtet werden. Um den Tieren ein ungestörtes Fressen zu ermöglichen, können Sie auch hier verschließbare Kastenstände einbauen. In der Dreiflächenbucht verwenden die Sauen – im Gegensatz zur Zweiflächenbucht – die Fressstände ausschließlich zum Fressen. Daher kann bei diesem Buchtentyp die Breite der Kastenstände auf 50 cm reduziert werden. Streuen Sie die Liegefläche ein und sorgen Sie dafür, dass sie an drei Seiten geschlossen ist, damit die Tiere die Liegefläche als Rückzugsort annehmen. In den Liegenischen werden die Tiere nicht durch querende Tiere gestört oder provoziert. Führen Sie die Liegeflächen in Kaltställen als Kisten oder Hütten aus. So schaffen Sie eine warme, windgeschützte Zone für Ihre Sauen. Der Flächenbedarf in den Liegekisten orientiert sich an den Liegeflächen-Angaben der zweiflächigen Bucht mit Einstreu. Der Platzbedarf entspricht 4–6 m² pro Sau.

Trittsicherer Boden

Trittsichere Böden sind das A und O im Schweinestall. Verlegen Sie Spaltenböden aus Beton eben und gratfrei. Achten Sie auf gebrochene Kanten. Es dürfen keine Schlitze zwischen den einzelnen Elementen entstehen. Die Spalten dürfen maximal 20 mm breit sein. Die Auftrittsbreite muss mindestens 80 mm betragen. Durch eine Abdeckung der Liegeflächen mit Gummimatten können Sie eine Verringerung des Schlitzanteils (max. 15 % Perforationsanteil) erreichen. Geben Sie geschlitzten Gummimatten den Vorzug, damit Flüssigkeiten ungehindert ablaufen können. Möchten Sie geschlossene Matten verwenden, verlegen Sie diese mit einem Gefälle von mindestens 2 % (besser 4 %). Das Gefälle gewährleistet den Ablauf von Harn und Wasser. Die Liegefläche bleibt trocken und rutschsicher.

Futterneid vermeiden

Schweine fressen von Natur aus gerne gemeinsam. Um trotzdem eine ungestörte Futteraufnahme für jedes einzelne Tier zu ermöglichen, ist es sinnvoll, die Fressplätze durch Sichtblenden zu trennen oder Einzelstände einzubauen. Die Tierhaltungsverordnung schreibt eine Mindest-Fressplatzbreite von 40 cm pro Tier vor. Füttern Sie Ihre Tiere einzeln, wie z.B. an einer Abrufstation, bieten Sie ihnen zusätzliches Raufutter in Form von Gras, Heu oder Stroh an. Die Sauen können so ihren Kauund Erkundungstrieb ausleben. In Gruppen mit Abrufstation ohne Raufuttergabe kann es vermehrt zu Verletzungen der hinteren Körperregion wie z.B. der Vulva kommen, wenn die Tiere in die Station drängen und wartende Sauen von hinten attackieren.
Bei rationierter oder restriktiver Fütterung muss jedem Tier ein Fressplatz zur Verfügung stehen. Halten Sie bei der Vorratsfütterung mit Trockenfutterautomaten ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 4:1 ein. Bei Vorratsfütterung durch Feucht- oder Breifutterautomaten gilt ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 8:1 als Richtwert.
Wasser ist als Nahrungsmittel gleich bedeutend wie Futter. Kontrollieren Sie die Durchflussmenge und Wasserqualität in regelmäßigen Abständen. Der Wasserbedarf einer Sau variiert je nach Tragezeit und Temperatur. Niedertragende Sauen trinken 8–12 l/Tier/Tag. Hochtragende Sauen benötigen 10–15 l/ Tier/Tag. Planen Sie eine Tränke pro zehn Tiere ein. Montieren Sie zumindest eine Tränke pro Bucht, wenn weniger als zehn Tiere eingestallt sind.

Lärm vermeiden

Sauen liegen gerne auf trockenen und vor Zugluft geschützten Ruheplätzen. Die Tiere sollten in Seitenlage die ganze Liegefläche nutzen. Freie Flächen werden sonst als Kotplatz genutzt.
Maschinen wie Belüftungsgebläse und Fütterungsmaschinen sollen so wenig Lärm wie möglich verursachen. Der Schallpegel darf 85 dBA nicht überschreiten. Dieser Lärmpegel entspricht vorbeifahrenden LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifern. Dauernder oder plötzlicher Lärm macht die Tiere unruhig und kann auch beim Menschen Gehörschäden verursachen.

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