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Umweltschutz & Entsorgung

Die Themen Umwelt und Naturschutz haben bei FAIE einen hohen Stellenwert. Zusammen mit unseren Partnern richten wir unsere Leistungen nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Nachstehend finden Sie eine Übersicht was genau FAIE aktuell in Sachen Umweltschutz unternimmt.

Elektroaltgeräteentsorgung 

Rücknahme von Elektroaltgeräten und von Leuchtstoff- bzw. Energiesparlampen durch FAIE oder die kostenlose Abgabe von Elektroaltgeräten an öffentlichen Sammelstellen! Tonne

Alte Elektrogeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Gasentladungslampen) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Die betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet.

FAIE beteiligt sich an ERA, Elektro Recycling Austria in Österreich und (ZENTEK Services GmbH & Co KG in Deutschland) -  einem österreichweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem für Elektroaltgeräte und hat für die Sammlung und Verwertung dieser Abfälle bereits bezahlt.

Elektroaltgeräte und Gasentladungslampen bringen Sie daher am besten zu einer öffentlichen Sammelstelle, an denen diese kostenlos übernommen werden. Nähere Informationen über diese Sammelstelle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Abfallverband. 

Verpackung 

Verpackungsentsorgung

Verpackungsabfälle dürfen grundsätzlich nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt und zur Verwertung übergeben werden. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Verpackungen, die in privaten Haushalten als auch in Gewerbebetrieben anfallen. 

Kostenlose Übernahme von Verpackungen im Rahmen der öffentlichen Verpackungssammlung

Die Sammlung von Haushaltsverpackungen wird österreichweit von den Gemeinden und Abfallverbänden organisiert. Die Verpackungsabfälle werden entweder direkt abgeholt oder müssen zu öffentlichen Sammelstellen oder Abfallsammelzentren gebracht werden. Nähere Informationen dazu, wie die Verpackungssammlung in Ihrer Region organisiert ist, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.  

FAIE und die Lieferanten von FAIE beteiligen sich an einem osterreichweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem für Haushaltsverpackungen und haben für die Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle bereits bezahlt. Die Verpackungen der von uns gelieferten Waren können daher kostenlos in die öffentliche Verpackungssammlung eingebracht werden. Dies gilt für Verpackungen, die an private Haushalte und an kleingewerbliche Letztverbraucher geliefert werden und dort als Abfall anfallen. 

Verpackungsentsorgung im gewerblichen Bereich

Die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Gewerbebetrieben ist individuell organisiert und muss mit Ihrem Entsorgungsunternehmen vereinbart werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Lebensministeriums.

Verpackungslizensierung:

  • Österreich: Bonus-Holsystem Lizenz-Nr. 3201
  • Deutschland: BellandVision Nr. DE2951618109304

Batterieentsorgung 

Kostenlose Abgabe von alten Batterien und Akkus an öffentlichen Sammelstellen und bei FAIE! Tonne

Alte Batterien (Gerätebatterien, Akkus, Knopfzellen, Fahrzeugbatterien) dürfen nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden. Batterien, Akkus und Batteriesätze sind mit dem nebenstehenden Symbol für die getrennte Sammlung gekennzeichnet.  

FAIE beteiligt sich an Intersoh Austria GmbH in Österreich (und Zentek Services GmbH & Co KG in Deutschland)  einem österreichweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem für Altbatterien und hat für die Sammlung und Verwertung alter Batterien/Akkus bereits bezahlt. Alte Batterien/Akkus bringen Sie daher am besten zu einer öffentlichen Sammelstelle, an denen diese kostenlos übernommen werden.

Nähere Informationen über diese Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Abfallverband. Darüber hinaus können alte Geräte- und Fahrzeugbatterien und Akkus auch bei jedem Händler kostenlos abgegeben werden, wenn dieser solche Batterien/Akkus in seinem Sortiment führt.

Rücknahme von alten Batterien/Akkus durch FAIE

Wir nehmen alte Batterien (Geräte- und Fahrzeugbatterien sowie Akkus) kostenlos zurück. Diese können Sie im FAIE Fachmarkt  an einen Servicemitarbeiter übergeben!  

Wenn sie Batterien (Geräte- oder Fahrzeugbatterien, Akkus) im Versand bestellen, können Sie Ihr alten Batterien auch an eine der Abgabestelle bringen. Bitte beachten Sie, dass an diesen Abgabestellen alte Batterien/Akkus nur zu den angegebenen Öffnungszeiten übernommen werden. 

REACH-Verordnung 

REACH-Verordnung EG-Nr. 1907/2006

Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde Ende Dezember 2006 verabschiedet und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Das Hauptziel der REACH-Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor möglichen chemikalienbedingten Risiken. Für die Lieferkette bestehen damit bestimmte Registrierungs- und Auskunftspflichten z.B. zu besorgniserregenden Stoffen. Zu den besorgniserregenden Stoffen zählen insbesondere CMR-Stoffe, d.h. Stoffe, die krebserregend, mutagen oder fruchtschädigend sind, PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB-Stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar).

FAIE wird die Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang auch alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten.

Unsere Lieferanten sind u.a. verpflichtet Stoffverbote und Deklarationspflichten einzuhalten.

Hinweis:

Unsere Erklärungen zu Artikel 33 beruhen auf dem gegenwärtigen Wissensstand und den Aussagen unserer Lieferanten und Hersteller. Diese Aussagen erfolgen in gutem Glauben und sind ungeprüft. Die bei uns hinterlegten Sicherheitsdatenblätter (Artikel 31) sind Eigentum der jeweiligen Lieferanten und Hersteller. Wir übernehmen daher weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit den Auskünften gemäß Artikel 33 und Artikel 31.

 Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Web-Seite: » http://echa.europa.eu

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