Barrierefreiheitserklärung
Die FAIE Handelsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen. In Österreich gilt hierfür das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1)
In
Deutschland sind die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
einschlägig.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.faie.at, www.faie.de, www.faie.ch, www.richtiges-werkzeug.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Shopsoftware Shopware
- Die Artikelslider auf Start- und Unterseiten sind nur eingeschränkt zu bedienen
- Suche ist derzeit nur eingeschränkt zu bedienen. Der Anbieter arbeitet hier bereits an einer Lösung
- Das Menü ist nur eingeschränkt per Tastatur zu bedienen. Wir sind bemüht, dieses Problem nach Update auf Shopware 6.7 zu lösen.
- Manche Bilder haben keine ALT-Texte.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in den Video-Plattformen Youtube und Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA im Juni 2025. Überprüft wurden XX Seiten, darunter die Startseite deutsch und englisch, rechtliche Informationen, Übersichtsseiten, Nachrichtenseiten, Seiten mit Downloads, Bildern, Videos, Tabellen und Listen, Formulare, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklkärung wurde am 30.06.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Deutschland: Alternativ können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Beschwerde wird geprüft, ob ein Verstoß gegen Barrierefreiheitsanforderungen vorliegt. Ist dies der Fall, werden Empfehlungen ausgesprochen und ggf. Maßnahmen vorgeschlagen.